„Eines Tages wird alles gut sein, das ist unsere Hoffnung. Heute ist alles in Ordnung, das ist unsere Illusion.“

Voltaire

Pensionszusagen
  • Formelle Prüfung der bestehenden Zusage auf Anpassungsbedarf aufgrund geänderter Rechtsprechung oder Gesetze u.a. in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt.
  • Berechnung der vorhandenen Finanzierungslücken im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit und bei Rentenbeginn.
  • Berechnung von Finanzierungslücken der bestehenden Zusage sowie des Kapitalbedarfs bei geplanter Pensionszusageerhöhung.
  • Prüfung der Voraussetzungen zur Erhöhung der Pensionszusage: Probezeit, Wartezeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit, Erdienbarkeit.
  • Möglichkeiten einer Reduzierung einschließlich arbeits- und steuerrechtlicher Konsequenzen sowie einer Handlungsempfehlung in Abstimmung mit einem Steuerberater und Fachanwalt.
  • Darstellung der Auswirkungen einer Reduzierung auf bereits gebildete Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz.
  • Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Pensionszusage: Probezeit, Wartezeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit, Erdienbarkeit sowie Handlungsempfehlung.
  • Erstellung des Pensionszusagetextes nach Absprache mit dem Mandanten und dem Rechtsbeistand.
Auslagerung
  • Darstellung der individuellen Ziele sowie der vorhandenen liquiden Mittel.
  • Formelle Prüfung der bestehenden Pensionszusage auf Anpassungsbedarf aufgrund geänderter Rechtsprechung oder Gesetze u.a. in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt.
  • Lösungsmöglichkeiten zur Auslagerung der Pensionszusage einschließlich steuerlicher und arbeitsrechtlicher Konsequenzen und Empfehlungen mit Rücksprache der Sachverständigen.
  • Schätzung der Auslagerungskosten für die empfohlenen Lösungsvorschläge.
  • Darstellung der rechtlichen und praktischen Folgen in Abstimmung mit einem Fachanwalt.
Unternehmensnachfolge

Beim Verkauf oder Kauf eines Unternehmens kann es durch die oberflächliche Einschätzung der bestehenden Versorgungszusagen zu verheerenden Auswirkungen sowohl beim Verkäufer als auch beim Erwerber des Betriebes kommen.

Für Käufer und Verkäufer stellt sich die Frage: Was passiert mit der Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers oder mit weiteren Versorgungszusagen?

  • Einzelrechtsnachfolge: Das Unternehmen oder Unternehmensteile werden verkauft bzw. gekauft.
  • Verkauf/Kauf von Gesellschaftsanteilen
  • Management-buy-out: eigene Mitarbeiter übernehmen den Betrieb.
  • Unternehmensbewertung hinsichtlich der Versorgungszusagen
SV-Statusfeststellung
  • Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung bei Gesellschafter-Geschäftsführern, Geschäftsführern und Familienangehörigen gemeinsam mit einem Fachanwalt.
  • Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Erfolgschancen bei einem Feststellungsverfahren.
  • Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens einschließlich aller notwendiger Korrespondenz mit den zuständigen Einzugsstellen, Gerichten und der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Federführung eines Rechtsbeistandes.
  • Gegebenenfalls Durchführung des Widerspruchsverfahrens.
  • Gegebenenfalls Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrags an die tatsächlichen Verhältnisse mit Abstimmung eines Arbeitsrechtlers.
Versorgungswerke
  • Analyse der bestehenden Durchführungswege mit Beurteilung.
  • Handlungsempfehlung und Lösungsvorschläge bei kritischen Befunden.
  • Berechnung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals und Darstellung aller Kosten.
  • Bei Bedarf: Anpassung des bestehenden Versorgungswerkes an die tatsächlichen Verhältnisse.
  • Betriebliche Altersversorgung mit Honorartarifen oder
  • Betriebliche Altersversorgung ohne Versicherungen
Insolvenz
  • Aufbereiten von Versicherungsscheinen, Versorgungszusagen, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der Verwertbarkeit im Insolvenzverfahren.
  • Überprüfung der Wirksamkeit des Bezugsrechts und der Verpfändung hinsichtlich zivil-, versicherungs- und vertragsrechtlicher Konsequenzen.
  • Prüfen von ungerechtfertigten Vermögensverschiebung zum Schutz von Insolvenzgläubigern.
  • Trennung der Soll- und Ist-Masse mit Hilfe der Aussonderung gemäß § 47 InsO und Mehrung der Sollmasse.
  • Eine Mandatserteilung zur Prüfung kann nur ausschließlich als Untermandat eines Insolvenzverwalters erfolgen.